Inhalte

Vermittlung eines Überblicks über die Rechte und Pflichten gemäß Mindeststandard und Verpackungsgesetz, mit dem Fokus auf B2B Industrie zu Ärzten, Krankenhäusern, Laboren, etc. Mindeststandard des Verpackungsregisters der Zentralen Stelle; Einordnung der verschiedenen Verpackungsmaterialien in die unterschiedlichen Fraktionen. Unterschied zwischen Transportverpackung und Produktverpackung sowie zwischen systembeteiligungspflichtig und nicht-systembeteiligungspflichtig. Definition „Endverbraucher“ aus Sicht der Zentralen Stelle.

Außerdem beleuchten wir, vor welche Herausforderungen die Extended Producer Responsibility (EPR) Unternehmen hinsichtlich ihrer Produkte und Verpackungen stellt. Und schließlich geben wir noch einen kleinen Überblick über die Kennzeichnungspflichten und Lizensierungspflicht der Hersteller, auch mit Blick auf Europa.

Themenüberblick

  • Was regelt der Mindeststandard?
  • Vorgaben zur Systembeteiligungspflicht – B2B und B2C
  • Unterschied zwischen Transport- und Produktverpackung, Verpackung mit besonderen Inhalten
  • Wann ist man ein „Endverbraucher“?
  • Welche Pflichten haben Hersteller von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen?
  • Extended Producer Responsibility
  • Kennzeichnungspflichten für Verpackungen – auch außerhalb Deutschlands

Zielgruppe

Alle Unternehmen, die an größere Endverbraucher wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore,… liefern.

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