Besteht ein gesundheitliches Risiko durch Pestizidrückstände auf Schnittblumen?

Damit Schnittblumen nicht schon auf dem Feld oder in den Gewächshäusern von Schädlingen zerfressen werden, werden diese häufig zum Schutz mit Pestiziden behandelt. Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel ist erlaubt. Doch was bedeutet dies für die Verbraucher, die solche Blumen bei sich zu Hause haben?

Aktuell gibt es keine Rückstandshöchstwerte für Pestizide auf Schnittblumen in der EU. Allerdings besteht laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die Pflicht zu einem Zulassungsverfahren, in dem bewertet wird welcher Menge an Pestiziden der Anwender ausgesetzt wird. Beispielsweise wird die Exposition für einen Floristen, der den ganzen Tag mit Schnittblumen arbeitet, bewertet.

Das BfR hat die Stellungnahme veröffentlicht, dass kein Risiko von Pestizidrückständen auf Schnittblumen ausgeht. Es wird aber dennoch empfohlen, dass vor allem Floristen:innen bei der Arbeit Handschuhe tragen und sich an Hygienemaßnahmen halten.

Viele Verbraucher:innen möchten dennoch Blumen, die wenige/keine Pestizidrückstände aufweisen und kaufen vermehrt Fairtrade- oder Bio-Blumen. Die bilacon unterstützt Produzenten und Verkäuferbei dem Nachweis, dass Ihre Blumen geringe bzw. keine Belastungen mit Pestiziden aufweisen, um so den Floristen:innen und Verbrauchern ein gutes Gefühl beim Blumenkauf zu geben.

Roy Sperling
roy.sperling@tentamus.com
+49 (0) 30 206 038 320

Quelle: BfR

zum Originalartikel