Ethylenoxid wird in immer mehr Lebensmitteln nachgewiesen!

In jüngster Vergangenheit wurden zahlreiche Produkte mit Sesamsaaten, Johannesbrotkernmehl, Xanthan und Verdickungsmitteln vom Markt zurückgerufen, da die Rückstandshöchstgehalte für Ethylenoxid überschritten wurden.

In der EU stehen die Lebensmittelunternehmer in der Verantwortung im Rahmen von Eigenkontrollen Ihre Produkte auf Rückstände überprüfen zu lassen. Es gelten die Rückstandshöchstgehalte gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 . Diese liegen je nach Matrix zwischen 0,01 und 0,1 mg/kg.

Aktuell wird Ethylenoxid in vielen weiteren Produktkategorien wie beispielsweise veganem Käse, Instantnudeln und Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen, welche sofort vom Markt genommen werden müssen.

Lebensmittelunternehmer sind in der Pflicht für die Sicherheit Ihrer Produkte zu sorgen und Ihre Produkte dahingehend untersuchen lassen. Werden Rückstandshöchstgehalte überschritten müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, wie das Produkt vom Markt zu nehmen. Außerdem müssen die zuständigen Behörden informiert werden, welche die Maßnahmen und deren Erfolg überprüfen.

Die Rückstandsexperten der bilacon unterstützen Sie bei Ihren Eigenkontrollen und beraten Sie fachlich und kompetent zu allen aufkommenden Fragen.

Die Bestimmungsgrenze der Analyse von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol liegt bei 0,01 mg/kg und die Bearbeitungszeit liegt je nach Kundenwunsch bei

Dementsprechend können die Experten der bilacon selbst kleinste Mengen nachweisen und gemeinsam mit Ihnen für die sichere Vermarktung Ihrer Produkte sorgen.

Roy Sperling
roy.sperling@tentamus.com
+49 (0) 30 206 038 320

zum Originalartikel