Gelber Mehlwurm erhält Zulassung als neuartiges Lebensmittel

Unter neuartigen Lebensmitteln (auch Novel Food) versteht man laut Verordnung (EU) 2015/2283 Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 in der EU nicht in einem nennenswerten Umfang zum Verzehr verwendet wurden und einer bestimmten Lebensmittelkategorie angehören. Zu diesen Kategorien zählen z.B.: Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Algen oder Pilzen bestehen; Lebensmittel, die aus technisch hergestelltem Nanomaterial bestehen oder Lebensmittel mit neuer Molekularstruktur.

Es dürfen nur neuartige Lebensmittel auf den Markt gebracht werden, die zugelassen und in der Unionsliste der EU aufgeführt sind.

Gelbe Mehlwürmer sind die ersten Insekten, die als neuartige Lebensmittel in der EU zugelassen wurden. Die Mehlwürmer dürfen jetzt vom Antragsteller in gemahlener Form oder als Ganzes in den Handel gebracht werden. Außerdem dürfen bis zu 10% in einem Lebensmittel wie Nudeln verwendet werden. Aktuell gilt die Zulassung für den Antragsteller für fünf Jahre. Nach Ablauf dieser fünf Jahre dürfen Wettbewerber auch ohne Erlaubnis des Antragsstellers gelbe Mehlwürmer verkaufen. Außerdem dürfen ganze Insekten, wenn diese in der EU vor dem 01.01.2018 schon rechtmäßig als Lebensmittel auf dem Markt waren, auch weiterhin als Lebensmittel vermarktet werden, wenn für sie ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel vor dem 01.01.2019 gestellt wurde

Grundsätzlich sind zugelassene Novel Foods nach den geltenden Verordnungen zu kennzeichnen. Jedoch können in der Unionsliste weitere zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften vorgegeben sein, welche zu beachten sind.

Das internationale Kennzeichnungsteam der bilacon unterstützt Sie bei der korrekten Kennzeichnung Ihrer Novel Food und steht Ihn beratend bei regulatorischen Angelegenheiten zur Seite. Außerdem können Sie Ihre Produkte bei uns testen lassen, damit einer sicheren Vermarktung nichts im Wege steht!

Stefanie Hirsch
+49 30 206 038 170
labelling@tentamus.com

zum Originalartikel