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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Galt früher schon ein deutscher Hochschulabschluss als relativ einfacher Einstieg nach Deutschland, gilt jetzt ein Berufsabschluss als Fachkraft. Es ist eine qualifizierende Qualifikation und muss für die Art der Stelle, für die Sie sich bewerben möchten, relevant sein. Eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit findet nicht mehr statt. Wenn Ihr internationaler Abschluss in Deutschland anerkannt wird, werden Sie automatisch eingestellt. Sie müssen keine Arbeitserlaubnis mehr beantragen, um in Deutschland zu arbeiten.

Nach dem neuen Gesetz dürfen ausländische Studierende und Arbeitnehmer mit Berufsausbildung in Deutschland arbeiten. Die bisherige Regelung verlangte von Ausländern eine Anerkennung durch eine deutsche Behörde, bevor sie im Land arbeiten durften. Dieses neue Gesetz ermöglicht es qualifizierten Ausländern, ihre Aufenthaltserlaubnis über die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung zu beantragen, wodurch sich die Wartezeiten verkürzen. Eine bereits in Deutschland erworbene Fachkraft kann jedoch keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen.

Das neue Gesetz erlaubt ausländischen Fachkräften, für sechs Monate nach Deutschland einzureisen und dann eine Beschäftigung aufzunehmen, während das Anerkennungsverfahren läuft. Sie sind dann für die Dauer des Anerkennungsverfahrens zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Für ausländische Arbeitnehmer, die bereits in Deutschland leben, ist dies nicht möglich. Sie müssen in ihr Heimatland zurückkehren und bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn sie keinen deutschen Abschluss haben, können sie nach der Einreise ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen oder die Anerkennung ihres Abschlusses beantragen.

Nach dem neuen Gesetz können qualifizierte ausländische Arbeitnehmer, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bisher durften sie nicht auf einer Stelle arbeiten, die von einem deutschen Arbeitnehmer besetzt werden konnte. Mit dem neuen Gesetz können diese Fachkräfte auch in Berufen arbeiten, die nicht auf der Bundesmangelliste stehen. Darüber hinaus erlaubt dieses Gesetz ausländischen Arbeitnehmern, in Berufen zu arbeiten, die nicht mit ihrem Studienfach zusammenhängen oder in Berufen, die keine tertiäre Ausbildung erfordern.

Neben dem neuen Gesetz erlaubt das neue Gesetz ausländischen Arbeitnehmern, gleichzeitig in Deutschland zu arbeiten. Damit können sie für die gesamte Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis im Land arbeiten. Das neue Gesetz ermöglicht es Fachkräften der Informationstechnologiebranche, ohne formale Qualifikation in Deutschland zu arbeiten. Bisher war die einzige Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis, dass der ausländische Arbeitnehmer eine Fachkraft sein musste. Danach wurden die Regeln gelockert, um dies zu ermöglichen, aber es ist immer noch eine gute Idee, sich an einen Anwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um mehr über die neuen Gesetze zu erfahren.

Die neuen Gesetze sollen es Fachkräften erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Das neue Gesetz erleichtert es Arbeitgebern auch, ausländische Arbeitskräfte für kurzfristige Projekte einzustellen. Das bedeutet, dass eine Fachkraft 6 Monate für ein Unternehmen in Deutschland arbeiten kann. Wenn die Stelle nicht existiert, kann der Arbeitnehmer so lange bleiben, wie er möchte, um nach einer Stelle zu suchen. Das Gesetz wird auch den Prozess der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer effizienter gestalten.

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cd