Sie arbeiten gern als Ärztin/Arzt, Sie möchten aber keine Nacht- und Wochenenddienste leisten müssen? Dann ist unser Stellenangebot etwas für Sie!

Unsere Mutter-Kind-Station ist eine Station mit 22 Betten sowie einem angegliederten Komfortbereich für die Patientinnen der Gynäkologie und der Geburtshilfe. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Versorgung und Betreuung unserer Wöchnerinnen und Säuglinge nach dem Verfahren „Babyfreundliches Krankenhaus“ der WHO.

Diese Aufgaben erwarten Sie insbesondere
  • Versorgung und Betreuung der Patientinnen auf der Mutter-Kind-Station
  • Stationsmanagement für die Mutter-Kind-Station



Ihr Profil
  • Sie verfügen über einen Facharzttitel für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder über eine entsprechende Berufserfahrung in der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe sowie eine deutsche Approbation.



Was wir bieten
  • Keine Verpflichtung zum Ableisten von Nacht- oder Wochenenddiensten
  • Ein Arbeiten auf der Mutter-Kind-Station ausschließlich vormittags von Montag bis Freitag wird in Aussicht gestellt
  • Die Möglichkeit für das Home-Office besteht ebenfalls
  • Daher ein anspruchsvolles Aufgabengebiet, in welchem Sie selbständige sowie große Gestaltungsmöglichkeiten haben
  • Volle Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt (m/w/d) für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Eine attraktive Vergütung und betriebliche Altersvorsorge
  • Einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einer neuen Mutter-Kind-Station mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebseigene Kindertagesstätte in direkter Nähe zum Arbeitsplatz
  • Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten
  • Attraktives Fahrradleasing über Entgeltumwandlung
  • Moderne elektronische Zeiterfassung und Zeitwertkonto



Erkennen Sie sich wieder? Haben Sie Interesse in einem dynamischen und erfolgreichen Team mitzuarbeiten? Dann suchen wir genau Sie!
Gern erörtern wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine gemeinsame Perspektive.
Chancengleichheit ist für uns deutlich mehr als eine gesetzliche Pflicht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

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