Falsche Allergenkennzeichnung kann lebensbedrohlich sein

Bestimmte Lebensmittel sind Auslöser für Allergien oder Unverträglichkeiten. Laut Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gibt es in der EU 14 Auslöser für Allergien oder Unverträglichkeiten. Zu diesen gehören:

Der Verzehr oder Kontakt zu diesen kann bei den Betroffenen zu Symptomen wie Schleimhautschwellungen, Übelkeit, Erbrechen, Juckreiz, Hautausschlag und Durchfall führen. In schweren Fällen kann es auch zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen.

In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist festgelegt, dass Verbraucher über das Vorhandensein von potenziellen Allergenen informiert werden müssen, um sicherzustellen, dass Betroffene für Sie unbedenkliche Produkte auswählen können. Laut Artikel 21 der Verordnung müssen Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen im Zutatenverzeichnis unter der korrekten Bezeichnung aufgeführt und hervorgehoben werden, um sich so von den restlichen Zutaten abzuheben.

Im Handel kommt es immer wieder zu Rückrufen aufgrund von fehlerhafter oder sogar fehlender Allergenkennzeichnung. Dies stellt für Allergiker ein großes Sicherheitsrisiko dar.

Damit Sie Ihre Produkte korrekt kennzeichnen unterstützen Sie die Labore der Tentamus Group bei der Analytik und Beratung zum Thema Allergene. Unser Labelling Team überprüft für Sie die Kennzeichnung Ihrer Produkte und die Labore der Tentamus Group untersuchen Ihre Lebensmittel mit spezifischen sensitiven Systemen wie PCR, ELISA und Enzymatik auf das Vorhandensein von Allergenen.

Allergennachweis:

Dr. Katrin Neumann
+49 7303 951 95 32
katrin.neumann@lifeprint.de

Kennzeichnung:

Stefanie Hirsch
+49 30 206 038 170
labelling@tentamus.com

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