Was müssen Food Start-ups beachten?

Die Start-up Szene im Lebensmittelbereich wächst stetig und immer mehr innovative Produkte kommen auf den Markt. Alles beginnt mit einer großartigen Idee, dann werden erste Produkte erstellt und man beginnt sich Gedanken über Finanzierung und Werbung zu machen. Doch was müssen Food Start-ups noch beachten?

Wir verraten es euch!

Zuerst müsst ihr euch sicher sein, ob euer Produkt in die Kategorie Lebensmittel eingeordnet wird. Oder handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel? Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche rechtliche Vorgaben. Keine Angst, wenn ihr hier nicht sicher seid, helfen wir euch bei der Kategorisierung.

Für Lebensmittel gibt es andere Kennzeichnungsvorschriften als beispielsweise für Arzneimittel. Als Hersteller oder Inverkehrbringer bist du in der EU für eine rechtlich korrekte Kennzeichnung verantwortlich. Demnach müssen alle Angaben auf der Verpa­ckung mit den geltenden gesetz­li­chen Verord­nungen und Richt­li­nien übereinstimmen.

In Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) findest du die verpflichtenden Angaben, aber je nach Lebensmittel gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen. Wir wissen, dass dies sehr herausfordernd für viele Start-ups ist, die nicht tagtäglich damit zu tun haben und stehen euch daher unterstützend zu Seite.

Möchtest du mehr zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erfahren? Dann schau dir unsere Seite mit näheren Information zur Kennzeichnung an!

Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Produktes gibt an bis zu welchem Datum das Produkt bei den vorgegebenen Lagerbedingungen die spezifischen Eigenschaften behält. Das MHD hängt von verschiedenen Faktoren wie Herstellungsverfahren und Verpackung ab und es kann zur Orientierung bei der Festlegung Erfahrungswerte von ähnlichen Produkten herangezogen werden. Anhand eines Lagertestes kann dann überprüft werden, ob das festgelegte MHD so auch stimmt.

Hier erfährst du mehr zur Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums .

Als Lebensmittelunternehmer seid ihr für die Sicherheit eurer Produkte verantwortlich. Nur sichere Produkte dürfen vermarktet werden.

Bei der Überprüfung der Verkehrsfähigkeit eines Lebensmittels wird überprüft, ob das Produkt sicher ist und so in den Verkehr gebracht werden darf. Neben der Überprüfung der Kennzeichnung gehört auch eine substanzielle Überprüfung zur Verkehrsfähigkeitsüberprüfung. D.h. je nach Produkt und Inhaltsstoffen wird die mikrobiologische Sicherheit analysiert, sowie die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen bezüglich zugelassener Inhaltstoffe, Überschreitung von Grenzwerten usw.

Ihr benötigt Unterstützung? Wir sind für euch da! Wir schauen uns euer Produkt an und beraten euch zu notwenigen Analysen, zur korrekten Kennzeichnung und rund um die Sicherheit eurer Produkte, damit einem erfolgreichen Markteintritt nichts im Wege steht. Wir sind mit unserem TentaStart-Programm speziell auf die Bedürfnisse und Fragen von Start-ups vorbereitet.

Nicole Schröer
nicole.schroeer@tentamus.com
+49 30 206 038 133

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