Neue Regelungen für Duftsoffe in Kosmetika

Der Bereich der Analytik und Deklaration allergener Duftstoffe in Kosmetika ist aktuell im Wandel.

Im Allgemeinen sind bestimmte Duftstoffe in Kosmetika ab einer bestimmten Menge deklarationspflichtig (gemäß Anh.III zur VO (EG) Nr. 1223/2009: 10ppm für leave-on Produkte, 100ppm für rinse-off Produkte), der Einsatz einzelner Duftstoffe ist gemäß Anh.II zur VO (EG) Nr. 1223/2009 sogar verboten bzw. wird verboten.

Spätestens ab dem 23.8.2021 dürfen Kosmetika, die einen der Duftstoffe Atranol, Chloratranol oder Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxyaldehyde (Lyral) enthalten, nicht mehr verkauft werden. Weiterhin greift für den Duftstoff Butylphenyl Methylproprional (Lilial) ab März 2022 ebenfalls ein Verkaufsverbot.

In Diskussion mit voraussichtlicher Verabschiedung im ersten Quartal 2022 ist eine Änderungsverordnung, die über die aktuell regulierten Duftstoffe ca. 50-60 weitere Duftstoffe mit entsprechender Deklarationspflicht ausweist. Die Grundlage hierfür ist eine SCCS Opinion, die zu der Einschätzung kommt, dass die Deklaration weiterer Duftstoffe im Hinblick auf einen vorbeugenden Gesundheitsschutz notwendig ist.

Haben Sie Fragen zur Kennzeichnung von Kosmetika? Wir helfen Ihnen gern weiter.

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Bernhard Fellenberg
BAV Institut
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bernhard.fellenberg@bav-institut.de

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