Kliniken brauchen nachhaltige Lieferanten
Kliniken brauchen nachhaltige Lieferanten Foto: anncapictures/Pixabay (07/2021) „Sustainable“ – dieser Begriff könnte die nächsten Jahre auch für Lieferanten von Krankenhäusern eine wachsende Rolle spielen. „Nachhaltig“, „umweltverträglich“ sind die deutschen Begriffe dafür. Das im Juni vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz hebt das Thema auf die Agenda. Beim digitalen Kongress „Zukunft Krankenhaus-Einkauf“ (ZUKE) spielte das Thema auch eine Rolle. Denn von 2023 an sollen Unternehmen ab 3.000 und 2024 auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern ihre gesamte Lieferkette im Blick haben. Dazu gehören auch viele Krankenhäuser. Das heißt: Sie wiederum werden von ihren Lieferanten Informationen darüber einfordern, ob diese bei der Beschaffung und Herstellung etwa bei Medizinprodukten darauf achten, dass z. B. Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Erkannten Missständen müssen sie abhelfen, ansonsten drohen Bußgelder oder der Ausschluss aus der öffentlichen Beschaffung. Nachhaltiges Handeln als Standard Beim ZUKE-Kongress informierten Yvonne Jamal vom Jaro Institut e.V. und Steffi Kirchberger von der Jaro Services GmbH über die Grundzüge einer nachhaltigen Beschaffung. Das Jaro-Institut ist ein seit rund drei Jahren bestehender gemeinnütziger Verein aus Berlin. Er hat sich auf die Fahnen geschrieben, dass nachhaltiges Handeln zum Standard für die Wirtschaft wird. Dazu zählen die Sparten Beschaffung, Tourismus und Digi­talisierung. Laut ISO 20400:2017 ist nachhaltige Beschaffung definiert als „Beschaffung, die die bestmöglichen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft über den gesamten Lebenszyklus hat“. Jamal betonte die begrenzten Ressourcen auf unserem Planeten und die Menschenwürde, die es mit der Ökonomie zu beachten gilt. Die Vereinten Nationen haben 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) als globales Zielbild beschlossen, die 2030-Agenda folgt laut Definition des Bundesumweltministeriums „dem Grundsatz, auch die Schwächsten und Verwundbarsten der Welt mitzunehmen, und hat den Anspruch, auch kommenden Generationen die Chance auf ein erfülltes Leben zu sichern“. Sorgfaltspflichtengesetz Weil der 2016 verabschiedete Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) nicht ausreichend umgesetzt wurde, werden die UN-Leitprinzipien jetzt in einem Sorgfaltspflichtengesetz festgeschrieben, wie das Lieferkettengesetz auch genannt wird. Dieses soll noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden. Auch freiwillig beachte n Betroffen sind Unternehmen, die in Deutschland die Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder den Sitz haben. Rund 600 gehören zu den großen Unternehmen der ersten Gültigkeitsstufe, knapp 2.900 zu denen ab 1.000 Arbeitnehmern. Auf Nachfrage von MTD, ob sich die kleineren Unternehmen dann nicht darum kümmern müssen, antwortete Jamal herausfordernd: „Wollen Sie nachhaltig sein oder nur Gesetze befolgen? Firmen können sich auch freiwillig darum kümmern, indem sie Verantwortung im B
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