Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Das hat der Bund auf Lager

(12/2021) Die Bundesregierung hat sich zum Stand an auslieferungsfähiger Persönlicher Schutzausrüstung geäußert. Darunter sind auch Produkte, die über Rahmenverträge des Förderprogramms „Produktion in Deutschland“ hergestellt wurden.

Der Bundesbestand an auslieferungsfähiger PSA umfasste zum 3. September 2021 rund 415 Mio. PfH-Masken, 1,53 Mrd. OP-Masken, 21,1 Mio. Schutzkittel, 26,2 Mio. Handschuhe, 2,4 Mio. Schutzanzüge, 1,4 Mio. Schutzbrillen und 4,7 Mio. OP-Hauben. Darunter sind auch rund 381 Mio. FFP2-Masken, 1,04 Mrd. OP-Masken und 9,5 Mio. Schutzkittel, die über die Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ hergestellt wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom Oktober hervor. Die ersten Rahmenverträge hat der Bund demnach mit Zuschlagerteilung vom 15. April 2020 beschlossen. Aktuell bestünden 37 Rahmenverträge, die noch bis 30. Dezember 2021 laufen. Ein Antrag für das Programm zur Förderung von Meltblown-Vlies wurde 87 Mal gestellt, 26 dieser Projekte seien gefördert worden. 2020 habe man im Filtervliesfördermodul Fördermittel in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro ausgezahlt, 2021 in Höhe von 24,3 Mio. Euro (Stichtag: 15. September). Die aktuelle Filtervlies-Produktionsmenge der geförderten Anlagen werde jedoch nicht erhoben.

Zahlen zum „Maskenprogramm“
Beim sogenannten „Maskenprogramm“ seien für das Sprinterfördermodul 474 Förderanträge und für das Innovationsfördermodul 265 Förderanträge gestellt worden. Im Jahr 2020 habe man in den Maskenfördermodulen (Sprinter- und Innovationsfördermodul) Fördermittel in Höhe von ca. 8,3 Mio. Euro ausgezahlt, im Jahr 2021 bislang rund 21,2 Mio. Euro (Stichtag: 15. September 2021). Im Sprinterfördermodul würden 126 Projekte und im Innovationsförder­modul 44 Projekte gefördert. Die im Innovationsfördermodul geförderten Anlagen verfügten über eine Produktionsleistung von rund 1,3 Mrd. FFP-Masken und rund 4,2 Mrd. medizinischen Gesichtsmasken. Die Antragsfrist laufe noch bis 30. Dezember 2021. Projektanträge liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor, deren Bewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Im Bundeshaushalt 2021 habe man Haushaltsmittel in Höhe von 47 Mio. Euro für das Programm eingestellt. Eine Förderung der Produktion von FFP2- und/oder MNS-Masken über das Jahr 2021 hinaus plane die Bundesregierung jedoch nicht. Über den Rahmenvertrag seien bislang rund 80,7 Mio. FFP2-Schutzmasken und rund 278,4 Mio. OP-Masken an Länder, Behörden und Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich verteilt worden. Bezahlt habe die Bundesregierung 100 Prozent der angelieferten mangelfreien Masken. Mit Stand vom 7. September 2021 seien 79 Klagen rechtshängig. Der Gesamtstreitwert belaufe sich auf rund 418 Mio. Euro. Darüber hinaus gebe es drei Aktivklagen des Bundesgesundheitsministerium in Höhe von rund 7 Mio. Euro. Bislang seien 22 der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Klagen zurückgenommen oder anderweitig erledigt worden; 22 Vergleiche habe man geschlossen. Im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren seien mit Stand vom 7. September 2021 insgesamt Zahlungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von ca. 2,9 Mio. Euro erfolgt. Weitere Zahlungen könne man gegenwärtig nicht abschätzen. Bislang habe der Bund keine PSA vernichtet bzw. keine Entscheidung über die Vernichtung von Warenbeständen getroffen.

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